Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Übersetzungen und damit verbundenen Dienstleistungen, die Emily Orlowski (im Folgenden „die Dienstleisterin“) ausführt bzw. erbringt.
1. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) Vereinbarung bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Auftraggeber bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag erteilt.
c) Auftrag bezeichnet die Arbeitsleistungen oder Arbeiten, die vom Auftraggeber bei der Dienstleisterin in Auftrag gegeben werden und die eine Übersetzung, eine Revision, ein Lektorat, eine Druckfahnenkorrektur oder sonstige ähnliche oder damit verbundene Arbeiten umfassen können, die zwischen dem Auftraggeber und der Dienstleisterin vereinbart werden.
d) Zu den Anforderungen im Zusammenhang mit Übersetzungen, Revisionen, Lektoraten, Druckfahnenkorrekturen und damit verbundenen Arbeiten gehören das erforderliche Layout, die Software, die Abgabefristen, die Zielsprache, der Zweck des Auftrags (z. B. Veröffentlichung oder Informationszweck), die Art der Lieferung, zu beachtende Fachterminologie und die Frage, ob der Auftraggeber einen Korrekturdurchgang bzw. eine Prüfung der Arbeiten vornehmen wird.
e) Die Dienstleisterin ist die Fachkraft, die den Auftrag annimmt.
f) Die Ausgangssprache ist die Sprache, in der der zu übersetzende Text oder das zu übersetzende Ursprungsmaterial abgefasst sind.
g) Die Zielsprache ist die Sprache, in die der auftragsgegenständliche Text übersetzt werden soll; zu revidierende, zu lektorierende oder im Rahmen einer Druckfahnenkorrektur zu bearbeitende Texte sind ebenfalls in der Zielsprache abgefasst.
h) Alle Parteien, die keine Vertragsparteien der vorliegenden Vereinbarung sind, werden als Dritte bezeichnet.
2. Zweck
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen
als Grundlage für die Durchführung von Aufträgen und sind dem Auftraggeber auf Anfrage vorzulegen und
b) als Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der Dienstleisterin.
3. Annahme
Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald eine schriftliche Bestätigung zwischen dem Auftraggeber und der Dienstleisterin vorliegt. Diese Bestätigung stellt einen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Dienstleisterin dar.
4. Höhere Gewalt
4.1 Ist die Dienstleisterin unumgänglich verhindert, den Auftrag zu erfüllen, teilt sie dem Auftraggeber die Umstände mit, wodurch sowohl der Auftraggeber als auch die Dienstleisterin berechtigt sind, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber entlohnt die Dienstleisterin für bereits erbrachte Arbeiten und die Dienstleisterin unternimmt in Absprache mit dem Auftraggeber alle zumutbaren Anstrengungen, eine Ersatzdienstleisterin bzw. einen Ersatzdienstleister mit gleichwertiger Kompetenz und Qualifikation zu finden.
4.2 Als Absicherung gegen Festplattenausfälle oder den Diebstahl informationstechnischer Geräte werden alle Arbeiten von der Dienstleisterin täglich extern gesichert.
5. Honorar
5.1 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, bestimmt die Dienstleisterin das zu berechnende Honorar auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Beschreibung der zu übersetzenden, zu revidierenden, zu lektorierenden oder im Rahmen einer Druckfahnenkorrektur zu bearbeitenden Unterlagen, des Zwecks des Auftrags und der Anweisungen des Auftraggebers.
5.2 Das Honorar wird vor Auftragsbeginn vereinbart. Angebote, die auf einer vom Auftraggeber gelieferten Beschreibung der Arbeiten beruhen, sind erst dann verbindlich, wenn die Dienstleisterin die zu übersetzenden, zu revidierenden, zu lektorierenden oder im Rahmen einer Druckfahnenkorrektur zu bearbeitenden Unterlagen vollständig gesichtet hat und der Auftraggeber alle Auftragsdaten sowie die Anforderungen schriftlich bestätigt hat.
5.3 Bei umsatzsteuerpflichten Leistungen ist die Umsatzsteuer zusätzlich zum angegebenen Honorar zu berechnen.
5.4 Honorare, die auf der Grundlage einer Aufgabenbeschreibung des Auftraggebers angeboten, geschätzt oder vereinbart werden, können von den Parteien einvernehmlich geändert werden, falls die Dienstleisterin nach Sichtung der Unterlagen der Meinung ist, dass die Beschreibung unzutreffend oder ungenau ist.
5.5 Wird ein Honorar für eine Aufgabe vereinbart, bei der sich später verdeckte besondere Schwierigkeiten herausstellen, die zum Zeitpunkt von Angebot und Annahme keine Partei nach vernünftigem Ermessen kennen konnte, ist das Honorar neu zu verhandeln, stets unter der Voraussetzung, dass die jeweils andere Partei nach Bekanntwerden der Umstände so schnell wie möglich davon in Kenntnis gesetzt wird.
5.6 Kostenvoranschläge haben keinen vertragsbindenden Charakter, sondern dienen ausschließlich der Orientierung und Informationszwecken.
5.7 Vorbehaltlich Ziffer 5.2 gilt ein verbindliches Angebot, das nach Sichtung aller Unterlagen durch die Dienstleisterin erstellt wurde, für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Ausstellungsdatum; danach kann es überarbeitet werden.
5.8 Die Versandkosten für die Zustellung der übersetzten, revidierten, lektorierten oder im Rahmen einer Druckfahnenkorrektur bearbeiteten Unterlagen trägt in der Regel die Dienstleisterin. Übersteigen die Versandkosten für die vom Auftraggeber gewünschte Zustellungsart die üblicherweise anfallenden Versandkosten (z. B. Zustellung per Post oder Kurier und/oder per Einschreiben oder Expressversand), sind die Zusatzkosten dafür vom Auftraggeber zu tragen. Fallen die Zusatzkosten aufgrund einer Handlung bzw. fehlenden Handlung der Dienstleisterin an, trägt der Auftraggeber sie vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung nicht.
5.9 Sonstige Zusatzgebühren können ebenfalls in Rechnung gestellt werden, wenn sie beispielsweise aus folgenden Gründen anfallen:
- diskontinuierlicher Text, kompliziertes Layout oder andere Formatierungsarten, die zusätzliche Zeit oder Ressourcen in Anspruch nehmen
- schlecht lesbarer Text
- umfassende Terminologierecherche
- Beglaubigung
- Dringlichkeit oder Erbringung der Leistung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, um die Abgabefrist oder andere Anforderungen des Auftraggebers einzuhalten
6. Zahlung
6.1 Alle Leistungen sind zu vergüten und die Zahlung hat nach Rechnungsstellung der Dienstleisterin an den Auftraggeber innerhalb von dreißig (30) Tagen zu erfolgen.
6.2 Bei längerfristigen Aufträgen kann die Dienstleisterin eine Ratenzahlung verlangen, welche im Voraus zu vereinbaren ist.
6.3 Alle Rechnungen, Teilrechnungen oder anderen Zahlungen sind bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum oder, falls diesbezüglich keine Vereinbarung vorliegt, innerhalb der in Ziffer 6.1 genannten Frist zu begleichen.
6.4 Wurde bei einer Staffellieferung die Überfälligkeit einer Zwischenzahlung angemahnt, ist die Dienstleisterin berechtigt, die Arbeit am betreffenden Auftrag einzustellen, bis die ausstehende Zahlung beglichen wird oder andere Bedingungen vereinbart werden.
6.5 Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, für jeden Verzugstag ab dem Datum der Fälligkeit bis zum Datum der Zahlung Verzugszinsen in Höhe von drei Prozent (3 %) über dem Basiszinssatz der Barclays Bank zu berechnen.
6.6 Andere geschuldete Beträge bleiben hiervon unberührt und jegliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten wird diesbezüglich ausgeschlossen.
7. Stornierung und Verhinderung
7.1 Wird ein Auftrag zunächst erteilt und anschließend storniert, in seinem Umfang gekürzt oder durch eine Handlung oder fehlende Handlung des Auftraggebers oder eines Dritten verhindert, sofern es sich bei diesem Dritten nicht um einen Dritten handelt, an den die Dienstleisterin Leistungen ausgelagert oder im Rahmen eines Untervertrags weitergegeben hat, so ist der Auftraggeber außer unter den Umständen gemäß Ziffer 7.4 verpflichtet, der Dienstleisterin das gesamte Honorar zu zahlen, es sei denn, es wurde vorab eine anderslautende Vereinbarung getroffen.
7.2 Alle erbrachten Leistungen sind dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
7.3 Wird ein Auftraggeber abgewickelt (außer bei freiwilliger Liquidation zum Zweck des Wiederaufbaus), wird ein Konkursverwalter für ihn bestellt oder wird er insolvent oder zahlungsunfähig oder schließt er eine Gläubigervereinbarung, ist die Dienstleisterin berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
7.4 Weder die Dienstleisterin noch der Auftraggeber haften gegenüber dem bzw. der jeweils anderen oder gegenüber Dritten für Folgen, die sich aus Umständen ergeben, die gänzlich außerhalb ihrer jeweiligen Kontrolle liegen.
7.5 Die Dienstleisterin setzt den Auftraggeber so schnell wie möglich von jeglichen Umständen in Kenntnis, die die Fähigkeit der Dienstleisterin zur Erfüllung der Auftragsbedingungen des Auftraggebers wahrscheinlich beeinträchtigen könnten, und unterstützt den Auftraggeber, soweit es unter den gegebenen Umständen möglich ist, eine alternative Lösung zu finden.
8. Urheberrecht
8.1 Vorbehaltlich einer gesonderten gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung bleibt das Urheberrecht an dem Auftrag bei der Dienstleisterin.
8.2 Wird vereinbart, das Urheberrecht nach der Übersetzung an den Auftraggeber zu übertragen, so erfolgt diese Übertragung erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags. Bis dahin bleibt das Urheberrecht bei der Dienstleisterin.
8.3 Überträgt die Dienstleisterin ihr Urheberrecht und die Übersetzung wird anschließend veröffentlicht, erwartet die Dienstleisterin vom Auftraggeber, in der gleichen Art wie die anderen an der Veröffentlichung beteiligten Personen namentlich genannt zu werden, es sei denn, es wird eine anderslautende Vereinbarung geschlossen (z. B. im Fall von Werbetexten).
8.4 Soll die Übersetzung in einen Übersetzungsspeicher (Translation Memory) integriert werden, gestattet die Dienstleisterin die Verwendung des Auftrags zu diesem Zweck.
8.5 Wird der Auftrag ohne schriftliche Zustimmung der Dienstleisterin geändert, haftet die Dienstleisterin weder für Änderungen noch die sich daraus ergebenden Folgen.
9. Geheimhaltung
9.1 Die Dokumente, an denen die Dienstleisterin im Rahmen des Auftrags arbeitet, sind grundsätzlich nicht vertraulich, es sei denn, der Auftraggeber weist ausdrücklich auf deren Vertraulichkeit hin.
9.2 Gleichwohl verpflichtet sich die Dienstleisterin dazu, hinsichtlich der Offenlegung von im Ursprungsmaterial oder in den entsprechenden Übersetzungen enthaltenen Informationen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen gegenüber Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers offenzulegen. Darüber hinaus ist die Dienstleisterin verpflichtet, alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten. Nähere Informationen dazu finden sich in der Datenschutzerklärung der Dienstleisterin.
9.3 Unbeschadet der Ziffer 9.2 sind sich die Parteien einig, dass Dritte in Übereinstimmung mit der nachfolgenden Ziffer 10 im Rahmen eines Untervertrags beauftragt werden dürfen oder zu bestimmten Übersetzungs- und Terminologiefragen in Verbindung mit dem Ursprungsmaterial befragt werden dürfen.
9.4 Die Dienstleisterin ist für die Sicherung des Ursprungsmaterials des Auftraggebers und Kopien des Auftrags verantwortlich und sorgt gegebenenfalls für deren sichere Entsorgung.
9.5 Auf Anfrage des Auftraggebers versichert die Dienstleisterin die Dokumente, die von der Dienstleisterin aus versandt werden, auf Kosten des Auftraggebers.
9.6 Der Auftraggeber darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Dienstleisterin Dritten gegenüber keine Informationen über das von der Dienstleisterin berechnete Honorar offenlegen.
10. Auslagerung
10.1 Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, den Auftrag ganz oder teilweise an einen von ihr ausgewählten Dritten weiterzugeben oder anderweitig auszulagern und ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber über die Wahl dieses Dritten oder etwaige spätere Änderungen des gewählten Dritten zu informieren.
10.2 Die Dienstleisterin vergewissert sich, dass der Dritte über die nötigen Qualifikationen, Erfahrung und Fachkenntnisse verfügt, die ausgelagerten oder weitergegebenen Arbeiten auszuführen. Vor der Lieferung an den Auftraggeber prüft die Dienstleisterin alle Arbeiten intern, um sicherzustellen, dass sie eine ausreichend hohe Qualität aufweisen, die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen und gemäß den Bestimmungen und im Sinne des Ehrenkodex des britischen Übersetzer- und Dolmetscherverbands (Institute of Translation and Interpreting, ITI) ausgeführt wurden.
10.3 Der Dritte ist an die Geheimhaltungsbestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden.
11. Beschwerden
11.1 Erfüllt die Dienstleisterin die vereinbarten Anforderungen nicht oder liefert sie einen Auftrag, der den angegebenen Zweck nicht erfüllt, so ist der Auftraggeber berechtigt,
- das für die getätigten Arbeiten fällige Honorar mit Zustimmung der Dienstleisterin um den Betrag zu kürzen, der für die Beseitigung der Mängel angemessen ist; und/oder
- weitere Staffellieferungen der Dienstleisterin zu stornieren. Dieses Recht gilt allerdings nur, solange die Dienstleisterin eine angemessene Gelegenheit erhielt, die Arbeiten auf das erforderliche Qualitätsniveau zu bringen.
11.2 Das in der Ziffer 11.1 genannte Recht gilt nur, solange die Dienstleisterin schriftlich über alle vermeintlichen Mängel informiert wurde.
11.3 Alle Beschwerden des Auftraggebers hinsichtlich der Arbeiten der Dienstleisterin sind der Dienstleisterin binnen eines Monats ab dem Tag der Lieferung des Auftrags zu übermitteln.
12. Haftung
12.1 Der Auftrag wird von der Dienstleisterin mit zumutbarer Sachkenntnis und Sorgfalt und gemäß den Bestimmungen und im Sinne des Ehrenkodex des britischen Übersetzer- und Dolmetscherverbands (Institute of Translation and Interpreting, ITI) ausgeführt.
12.2 Soweit zeitlich und finanziell möglich, unternimmt die Dienstleisterin alle angemessenen Anstrengungen, die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und nutzt dazu alle maßgeblichen Informationsquellen, die ihr zu diesem Zeitpunkt zumutbarerweise zur Verfügung stehen.
12.3 Vorbehaltlich Ziffer 12.4 muss jeder Auftrag seinen angegebenen Zweck erfüllen, zur Zielgruppe passen und dem angegebenen Qualitätsanspruch genügen.
12.4 Soweit nicht anders angegeben, gilt der Qualitätsanspruch des ausschließlichen „Informationszwecks“.
12.5 Eine Haftung gegenüber der jeweils anderen Partei, ob auf der Grundlage eines Vertrags, eines Delikts (einschließlich Fahrlässigkeit), einer Rückzahlung, einer Falschdarstellung oder eines anderen Rechtsgrunds, für
- entgangenen Gewinn
- Verlust des Geschäftswerts
- entgangene Aufträge
- entgangene geschäftliche Chancen
- entgangene erwartete Einsparungen
- Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen oder
- besondere, unmittelbare oder Folgeschäden der jeweils anderen Partei, die im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag entstehen,
ist ausgeschlossen.
12.6 Unbeschadet Ziffer 12.5 ist die Gesamthaftung der Dienstleisterin aus dem oder in Verbindung mit dem Vertrag, ob auf der Grundlage eines Vertrags, eines Delikts (einschließlich Fahrlässigkeit), einer Rückzahlung, einer Falschdarstellung oder eines anderen Rechtsgrunds, in jedem Fall auf die Höhe des Auftrags beschränkt, der zum Zeitpunkt der Entstehung des Haftungsanspruchs ausgeführt wird.
13. Anwendbares Recht
13.1 Diese Vereinbarung wird wirksam, sobald (1) der Auftraggeber die Vereinbarung unterzeichnet, oder (2) der Auftraggeber die Lieferung der zu übersetzenden, zu revidierenden, zu lektorierenden oder im Rahmen einer Druckfahnenkorrektur zu bearbeitenden Unterlagen beginnt, oder (3) die Dienstleisterin eine Leistung aus der Vereinbarung erbringt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
13.2 Diese Vereinbarung gilt gegebenenfalls vorbehaltlich ausführlicher Anforderungen oder Varianten, die in der Bestellung in Verbindung mit einer bestimmten Aufgabe ausdrücklich angegeben werden.
13.3 Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung in Bezug auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder in Bezug auf eine darin enthaltene Bedingung bedeutet nicht, dass auf eine Forderung in Bezug auf einen späteren Verstoß oder in Bezug auf eine andere Bestimmung verzichtet wird.
13.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen englischem Recht und der Auftraggeber erkennt die englischen Gerichte als ausschließlichen Gerichtsstand an.